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Mitteilung Nr. 03/08

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Einführung einer Kennzeichnung im neuen Aktenzeichenformat für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006

Vom 4. März 2008

Ergänzend zur Mitteilung Nr. 06/07 vom 24. Juli 2007 (Blatt für PMZ 2007, 353) wird für die Verfahren betreffend den Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 die Nummer 31 rückwirkend ab 1. Januar 2008 eingeführt. Die Nummer 31 kennzeichnet die Schutzrechte "geografische Angaben" und "Ursprungsbezeichnung". Ihr folgt die vierstellige Jahresangabe, dann die sechsstellige Folgenummer und die Prüfziffer. Das amtliche Aktenzeichen für diese Verfahren setzt sich daher wie folgt zusammen: 31 2008 123456.7.


Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade


3650/13 - 3.3.6 - Bd. IV/69

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 04.03.2008