Die Richtlinien betreffen die vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anhängigen ergänzenden Schutzzertifikate.
Die Richtlinien werden veröffentlicht, um die Anmelder über die Amtspraxis im Prüfungsverfahren bei ergänzenden Schutzzertifikaten zu informieren.
Die Fassung der Richtlinien vom 30. Juli 2007*) ist nachstehend abgedruckt.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
*) Im Internet als Vordruck P 2799 abrufbar unter "
Richtlinien für das Prüfungsverfahren bei ergänzenden Schutzzertifikaten "
Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.
Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 30.07.2007