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Mitteilung Nr. 07/07

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über den Wegfall der intellektuellen Kennzeichnungen W, A, B in Patentdokumenten

Vom 30. Juli 2007

Die bisher gängige Praxis im Deutschen Patent- und Markenamt, Beschreibungstexte in Patentakten in die Unterabschnitte "Stand der Technik" (Kennung W), "Aufgabe" (Kennung A) und "Beispiele" (Kennung B) zu gliedern, entfällt.

Durch die fortschreitende Entwicklung der elektronischen Datenbanksysteme und deren Recherchemöglichkeiten ist die Unterteilung in die o. g. Textabschnitte nicht mehr erforderlich.

Aus diesem Grund sind die Zwischenüberschriften im Teil "Beschreibung" der Patentdokumente zur 20. PW 2007 weggefallen.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

544 E 91 - 2.1.2.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 30.07.2007