Die bisher gängige Praxis im Deutschen Patent- und Markenamt, Beschreibungstexte in Patentakten in die Unterabschnitte "Stand der Technik" (Kennung W), "Aufgabe" (Kennung A) und "Beispiele" (Kennung B) zu gliedern, entfällt.
Durch die fortschreitende Entwicklung der elektronischen Datenbanksysteme und deren Recherchemöglichkeiten ist die Unterteilung in die o. g. Textabschnitte nicht mehr erforderlich.
Aus diesem Grund sind die Zwischenüberschriften im Teil "Beschreibung" der Patentdokumente zur 20. PW 2007 weggefallen.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
544 E 91 - 2.1.2.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 30.07.2007