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Mitteilung Nr. 06/07

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Einführung des neuen Aktenzeichenformats für die Schutzrechte Marken und Geschmacksmuster

Vom 24. Juli 2007

Durch Mitteilung Nr. 3/03 vom 27. Mai 2003 (Blatt für PMZ 2003, S. 225) wurde das neue Aktenzeichenformat veröffentlicht. Dieses Aktenzeichenformat gilt seit 1. Januar 2004 bereits für Patent-, Gebrauchsmuster- und Topographieanmeldungen sowie für ergänzende Schutzzertifikate.


Das neue Aktenzeichenformat wird ab 1. Januar 2008 auch auf Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen angewendet.

Für diese Schutzrechte werden folgende Nummern vergeben:
Nummer  Schutzrecht 
30  Markenanmeldung 
40  Geschmacksmusteranmeldung  

Die Nummern 31 - 39 und 41 - 49 sind noch frei.

Das neue Aktenzeichenformat gliedert sich wie folgt:

Schutzrecht zweistellig, Jahresangabe vierstellig, laufende Nummer sechstellig, Punkt, Prüfziffer


Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

1204/4 - 3.3.6. - Bd. I/3

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 24.07.2007