Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation hat im Rahmen der Strategiediskussion über eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Patentamt und den nationalen Ämtern innerhalb des Europäischen Patentnetzes im Juni 2006 die Durchführung eines "Pilotprojekts zur Nutzung von Arbeitsergebnissen" (Utilisation Pilot Project = UPP) beschlossen.
In diesem Pilotprojekt soll untersucht werden, ob die Arbeiten nationaler Patentämter bei einer europäischen Nachanmeldung unter Inanspruchnahme der Priorität einer nationalen Anmeldung zur Steigerung der Effizienz, insbesondere durch Vermeidung von Doppelarbeit, und zur Steigerung der Qualität des europäischen Patentsystems genutzt werden können.
Das Projekt ist zeitlich befristet und auf eine Anzahl von maximal 1500 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Anmeldungen aus den am Projekt teilnehmenden Ländern Deutschland, Dänemark, Österreich sowie Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, beschränkt. Im Projekt werden keine PCT-Anmeldungen berücksichtigt und keine Gebührenerstattung oder finanzielle Vergünstigungen gewährt.
Das Europäische Patentamt behandelt alle EP-Nachanmeldungen innerhalb des UPP mit hoher Priorität, d.h. , es erstellt innerhalb von 6 Monaten einen Bescheid.
Im Rahmen des Projekts legt das DPMA ab 1. März 2007 einer begrenzten Anzahl von zufällig ausgewählten Erstbescheiden und Rechercheberichten ein Informationsblatt bei.
Die so ausgewählten Anmelder haben dann die Möglichkeit an dem Pilotprojekt teilzunehmen, sofern sie dies möchten, und sofern sie die im Informationsblatt genannten Kriterien beachten.
Weitere Informationen zum "Pilotprojekt zur Nutzung von Arbeitsergebnissen" (UPP) werden in Kürze auf den Internetseiten des DPMA veröffentlicht.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
In Vertretung
Dellinger
9515 E 20 - H1
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 03.01.2007