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Mitteilung Nr. 08/06

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Reform des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens

Vom 3. Juli 2006

Am 1. Juli 2006 tritt das Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes vom 21. Juni 2006 (BGBl. I S. 1318) in Kraft.

Daraus ergeben sich für das Einspruchsverfahren u. a. folgende Änderungen:

  • Das Deutsche Patent- und Markenamt wird ab 1. Juli 2006 wieder für die Entscheidung über Einsprüche zuständig sein. Das Bundespatentgericht (BPatG) bleibt jedoch zuständig für die Einsprüche, die bis zum 30. Juni 2006 erhoben werden.
  • Eine Anhörung findet im Einspruchsverfahren auf Antrag eines Beteiligten statt oder wenn die Patentabteilung dies für sachdienlich erachtet (§ 59 Abs. 3 PatG).
  • Die Möglichkeit der Teilung des Patents im Einspruchsverfahren entfällt ab 1. Juli 2006 (§ 60 PatG wird aufgehoben),
  • Im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens entscheidet der Beschwerdesenat des BPatG ? jeweils auf Antrag eines Beteiligten ? nach § 61 Abs. 2 PatG über den Einspruch,

1. wenn kein anderer Beteiligter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Antrags widerspricht,
2. mindestens 15 Monate seit Ablauf der Einspruchsfrist vergangen sind, sofern nicht bereits innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Antrags des Beteiligten eine Ladung zur Anhörung oder die Entscheidung über den Einspruch durch das DPMA zugestellt wurde.

Im Patentkostengesetz wird zudem die Gebührenpflicht für den Beitritt zum Einspruchsverfahren und für den Antrag auf das gerichtliche Verfahren nach § 61 Abs. 2 PatG eingeführt.

Die am 1. Juli 2006 in Kraft tretenden Regelungen gelten, mit Ausnahme der Zuständigkeitsvorschriften (siehe oben), auch für die bereits vor dem 1. Juli 2006 anhängigen Einspruchsverfahren.

Weitere Änderungen betreffen das Gebrauchsmuster-, Marken-, Geschmacksmuster- und das Rechtspflegergesetz sowie das Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

3620/14 - 4.3.2. - Bd. IV/18


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 03.07.2006