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Mitteilung Nr. 02/06

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Änderung der Auslagen für öffentliche Bekanntmachungen in Geschmacksmusterverfahren ab 1. Januar 2006

Im Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Zehnten Verordnung zur Änderung der DPMA-Verwaltungskostenverordnung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3386) weise ich darauf hin, dass die Auslagen für die Bekanntmachung von Geschmacksmustern zum 1. Januar 2006 gesenkt wurden. Die Auslagen betragen seit dem 1. Januar 2006 EUR 12,-- je Schutzrecht. Bekanntmachungen ohne Abbildungen sind weiterhin auslagenfrei.

Das aktualisierte Kostenmerkblatt (A 9510) ist über das Internet abrufbar pdf- Datei (http://www.dpma.de/formulare/allgemein.html).

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade

3610/2 - 4.3.2. - Bd. I/1


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.

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