Im Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Zehnten Verordnung zur Änderung der DPMA-Verwaltungskostenverordnung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3386) weise ich darauf hin, dass die Auslagen für die Bekanntmachung von Geschmacksmustern zum 1. Januar 2006 gesenkt wurden. Die Auslagen betragen seit dem 1. Januar 2006 EUR 12,-- je Schutzrecht. Bekanntmachungen ohne Abbildungen sind weiterhin auslagenfrei.
Das aktualisierte Kostenmerkblatt (A 9510) ist über das Internet abrufbar
(http://www.dpma.de/formulare/allgemein.html).
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3610/2 - 4.3.2. - Bd. I/1
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