Für den Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters und die Wiedergabe des zu schützenden Musters sind ab 1. Februar 2006 die nachfolgend abgedruckten Vordrucke R 5703 und R 5703.1 zu verwenden.
Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet ( http://www.dpma.de/formulare/gsm.html ) abgerufen werden.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
5412 - 4.3.2 - Bd. I/allg/R5703
Vordruck R 5703 "Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters"
Vordruck R 5703.1 "Wiedergabe (§ 6 GeschmMV)"
Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.
Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 20.12.2005