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Mitteilung Nr. 22/05

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über das Inkrafttreten der neuen Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen (Richtlinie Markenanmeldungen)

Vom 13. Juni 2005

Die Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen (Richtlinie Markenanmeldungen) wurde grundlegend überarbeitet und tritt in ihrer Neufassung ab 1. Juli 2005 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Fassung vom 27. Oktober 1995 (BlPMZ 1995, 378 ff.).

Die Richtlinie Markenanmeldungen ist auf alle Markenverfahren anzuwenden; sie wird nachstehend zur Unterrichtung der Öffentlichkeit abgedruckt und ist im Internet verfügbar unter http://www.dpma.de/formulare/richtlinie.dot oder http://www.dpma.de/formulare/richtlinie.pdf.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

1243/1 - 3.3.6. - Bd. I/24


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 13.06.2005