Die Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen (Richtlinie Markenanmeldungen) wurde grundlegend überarbeitet und tritt in ihrer Neufassung ab 1. Juli 2005 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Fassung vom 27. Oktober 1995 (BlPMZ 1995, 378 ff.).
Die Richtlinie Markenanmeldungen ist auf alle Markenverfahren anzuwenden; sie wird nachstehend zur Unterrichtung der Öffentlichkeit abgedruckt und ist im Internet verfügbar unter http://www.dpma.de/formulare/richtlinie.dot oder http://www.dpma.de/formulare/richtlinie.pdf.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
1243/1 - 3.3.6. - Bd. I/24
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 13.06.2005