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Mitteilung Nr. 21/05

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Änderung der Schalterzeiten der Dokumentenannahme im Dienstgebäude München, Zweibrückenstraße 12

Vom 1. Juni 2005

Die Schalterzeiten der Dokumentenannahme werden ab 1. Juli 2005 verlängert. Die Abgabe von Schriftgut an diesem Schalter ist nunmehr in der Zeit von

Tag  Zeit 
Montag bis Donnerstag:  07:30 - 16:30 Uhr 
Freitag:  07:30 - 15:00 Uhr 
möglich. 

An Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen ist der Schalter der Dokumentenannahme geschlossen.

An diesen Tagen steht wie bisher der Nachtbriefkasten am Dienstgebäude Zweibrückenstraße 12 zur Entgegennahme von Schriftgut zur Verfügung. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Nachtbriefkasten nur zur Aufnahme von Sendungen bis zu den Maßen 38 cm x 34 cm x 4 cm geeignet ist und der Einwurf größerer Sendungen die Funktion des Nachtbriefkastens beeinträchtigt. Solche Sendungen sind beim Pförtner des DPMA abzugeben.

Außerdem mache ich darauf aufmerksam, dass am Schalter der Dokumentenannahme keine Zahlungen entgegengenommen werden können.

Im Übrigen verweise ich auf die Möglichkeiten der elektronischen Patenteinreichung mit PaTrAS und epoline®.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

142(2) E 1 - 4.1.4. - Bd. III 2


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 01.06.2005