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Mitteilung Nr. 18/05

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Zahlung der Kosten beim Deutschen Patent- und Markenamt

Vom 18. März 2005

Aus gegebenem Anlass wird erneut darauf hingewiesen, dass Überweisungen oder Bareinzahlungen für das Deutsche Patent- und Markenamt und das Bundespatentgericht auf das Konto der für das Deutsche Patent- und Markenamt zuständigen Bundeskasse Weiden bei der Bundesbank München 700 010 54 (BLZ 700 000 00) zu zahlen sind, weil das Deutsche Patent- und Markenamt seit 1. Januar 2004 kein eigenes Konto mehr führt.

Wie in der Patentkostenzahlungsverordnung (PatKostZV) vom 15. Oktober 2003 vorgesehen, können Kosten, die an das Deutsche Patent- und Markenamt und an das Bundespatentgericht gezahlt werden, seit 1. Januar 2004 entrichtet werden durch:

1. Bareinzahlung bei den Geldstellen des Deutschen Patent- und Markenamts (in den Dienststellen München und Jena und im Technischen Informationszentrum in Berlin),
2. Überweisung auf das Konto der Bundeskasse Weiden bei der Bundesbank München (Konto 700 010 54, BLZ 700 000 00),
3. (Bar-) Einzahlung bei einem inländischen oder ausländischen Geldinstitut auf das Konto der Bundeskasse Weiden bei der Bundesbank München (Konto 700 010 54, BLZ 700 000 00),
4. Übergabe oder Übersendung einer Einzugsermächtigung von einem Inlandskonto. Es wird empfohlen, hierfür den amtlichen dot- Datei Vordruck A 9507 zu verwenden. Dies vermeidet im Interesse aller Kunden des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts unnötigen Verwaltungsaufwand.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

In Vertretung

Dellinger

3623/2 - 4.3.2. - Bd. I/9


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 18.03.2005