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Mitteilung Nr. 12/05

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Änderung der Geschmacksmusterverordnung

Vom 18. Januar 2005

Im Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3532) weise ich darauf hin, dass für die Wiedergabe eines zu schützenden Musters nunmehr einheitlich für alle Darstellungen der vom Deutschen Patent und Markenamt herausgegebene Vordruck R 5703.1 zu verwenden ist.

Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/formulare/gsm.html ) abgerufen werden.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

3620/3 - 4.3.2. - Bd. I


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 18.01.2005