Im Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3532) weise ich darauf hin, dass für die Wiedergabe eines zu schützenden Musters nunmehr einheitlich für alle Darstellungen der vom Deutschen Patent und Markenamt herausgegebene Vordruck R 5703.1 zu verwenden ist.
Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/formulare/gsm.html ) abgerufen werden.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3620/3 - 4.3.2. - Bd. I
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 18.01.2005