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Mitteilung Nr. 10/05

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Änderung der Patentverordnung

Vom 13. Januar 2005

Im Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3532) weise ich darauf hin, dass bei umfangreichen Anmeldungsunterlagen mit mehr als 300 Seiten (§ 6 Abs. 1 PatV) und bei Sequenzprotokollen (§ 11 PatV) seit dem 1. Januar 2005 statt einem Datenträger zwei Datenträger einzureichen sind. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass die Blattnummern der Anmeldeunterlagen nunmehr in Übereinstimmung mit Regel 35 Abs. 8 AusfOEPÜ oben in der Mitte anzubringen sind, wobei ein oberer Rand von 2 Zentimetern einzuhalten ist.

In Bezug auf die Nachreichung und Änderung von Anmeldungsunterlagen ergeben sich folgende Änderungen:

  • Werden Anmeldungsunterlagen im Laufe des Verfahrens geändert, so sind die erforderlichen Reinschriften nunmehr in zwei Stücken einzureichen (§ 15 Abs. 1 Satz 3 PatV). Sofern die Änderungen vom Deutschen Patent- und Markenamt vorgeschlagen und vom Anmelder ohne weitere Änderungen angenommen worden sind, ist den erforderlichen Reinschriften ferner eine Erklärung beizufügen, dass diese keine über die vom Deutschen Patent- und Markenamt vorgeschlagenen Änderungen hinausgehenden Änderungen enthalten (§ 15 Abs. 4 PatV).


  • Werden Anmeldungsunterlagen vom Anmelder nachgereicht, so ist diesen Unterlagen eine Erklärung beizufügen, dass die nachgereichten Unterlagen mit den ursprünglich eingereichten Unterlagen übereinstimmen (§ 15 Abs. 2 PatV).


Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

3620/3 - 4.3.2. - Bd. I


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 13.01.2005