Die Geltungsdauer der Übergangsregelung des § 165 Abs. 4 des Markengesetzes endet am 31. Dezember 2004. Es wird darauf hingewiesen, dass damit die Möglichkeit, gegen Beschlüsse der Markenstellen und der Markenabteilungen, die von Beamten des gehobenen Dienstes oder vergleichbaren Angestellten erlassen worden sind, anstelle der Erinnerung Beschwerde einzulegen, ab 1. Januar 2005 entfällt.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3620/10 - 3.3.6. - Bd. I/17
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 10.12.2004