Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3232) wird im Gebührenverzeichnis zum Patentkostengesetz die Verlängerungsgebühr für Marken von 600 Euro auf 750 Euro angehoben (Gebührennummer 332 100). Die Gebührenerhöhung tritt nach Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes am 1. Januar 2005 in Kraft.
Die bei der Verlängerung ggf. fällig werdenden Klassengebühren in Höhe von 260 Euro bleiben unverändert.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3620/10 - 3.3.6. - Bd. I/17
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 10.12.2004