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Mitteilung Nr. 06/05

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Erhöhung der Verlängerungsgebühr für Marken ab 1. Januar 2005

Vom 10. Dezember 2004

Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3232) wird im Gebührenverzeichnis zum Patentkostengesetz die Verlängerungsgebühr für Marken von 600 Euro auf 750 Euro angehoben (Gebührennummer 332 100). Die Gebührenerhöhung tritt nach Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes am 1. Januar 2005 in Kraft.

Die bei der Verlängerung ggf. fällig werdenden Klassengebühren in Höhe von 260 Euro bleiben unverändert.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

3620/10 - 3.3.6. - Bd. I/17


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 10.12.2004