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Mitteilung Nr. 05/05

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Einlegung der Einsprüche

Vom 10. Dezember 2004

Im Zusammenhang mit dem nachstehend abgedruckten Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3232) und im Anschluss an die Mitteilung Nr. 6/02 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts vom 5. März 2002 wird darauf hingewiesen, dass die Geltungsdauer der Übergangsvorschrift in § 147 Abs. 3 des Patentgesetzes, nach der das Bundespatentgericht anstelle des Deutschen Patent- und Markenamts über die bis 31. Dezember 2004 eingelegten Einsprüche entscheidet, um achtzehn Monate bis zum 1. Juli 2006 verlängert worden ist.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

3620/3 - 4.3.2. - Bd. I


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 10.12.2004