Das Bundesministerium der Justiz hat hinsichtlich der Schiedsstelle nach § 14 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) am 22. Oktober 2004 folgende Verfügung getroffen:
1. Die zweite Kammer in der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingerichteten Schiedsstelle nach § 14 Abs. 2 Satz 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes wird aufgelöst.
2. Streitfälle, die vor dem Inkrafttreten dieser Verfügung in der zweiten Kammer anhängig waren, werden der ersten Kammer zugewiesen.
3. Die erste Kammer wird mit der alleinigen Bezeichnung Schiedsstelle des Urheberrechtswahrneh-mungsgesetzes weitergeführt.
4. Diese Verfügung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3620/2E12(1)-4.1.1.-Bd. II 27
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.11.2004