Im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei den verschiedenen Schutzrechtsarten erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt maschinenlesbare Rohdaten, die von Interessenten über den Internetdienst DPMAdatenabgabe bezogen werden können.
Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt die Daten mit Wirkung vom 1. Juli 2002 gegen Erstattung der Grenzkosten ab.
Für das Kalenderjahr 2005 betragen die ermittelten Grenzkosten unverändert 40 Euro pro Datenart und Lieferung.
Ab dem Publikationstermin 25. September 2004 werden die bibliographischen Daten eingetragener Geschmacksmuster zusätzlich im künftigen Datenformat XML über den Internetdienst DPMAdatenabgabe abgegeben.
Die Bereitstellung der bibliographischen Daten eingetragener Geschmacksmuster im Format ASCII wird zum 10. November 2004 eingestellt.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
In Vertretung
Hammer
1519/2-001 - 2.2.3
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 01.10.2004