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Mitteilung Nr. 31/04

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Änderung der Nutzung der Auslegehallen des Deutschen Patent- und Markenamts ab 2005

Vom 17. August 2004

Die Auslegehallen hatten in der Vergangenheit einen wichtigen Anteil bei der Erfüllung der gesetzlichen Informationsaufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und seiner Vorgängerinstitutionen. Im Zuge des Angebots der verschiedenen Internet-Dienste, wie DPINFO und DEPATISnet, insbesondere seit dem Start der Publikationsplattform DPMApublikationen am 1. Januar 2004, erfüllt das Amt seine gesetzlichen Publikationsaufgaben nunmehr vollständig in elektronischer Form und für den Nutzer standortunabhängig.

Das DPMA wird deshalb den Schwerpunkt der ortsgebundenen Angebote im Bereich Schutzrechtsinformation deutlich verändern. Die Auslegehalle in München wird in diesem Zusammenhang im Jahr 2005 zu einem Veranstaltungs- und Versammlungsraum umgebaut werden.

Im Vordergrund werden in den Öffentlichkeitsbereichen des Amtes in München und Berlin ab 2005 Aktivitäten stehen, mit denen die Öffentlichkeit für den gewerblichen Rechtsschutz und die Schutzrechtsinformation sensibilisiert wird. Dazu gehört auch, dass Besuchern die verschiedenen Recherchemöglichkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erläutert und demonstriert werden.

Um dies weiterhin auch am Standort München gewährleisten zu können, werden in einem zur Auslegehalle angrenzenden Bereich im Hochhaus einige PC-Arbeitsplätze und konventionelle Arbeitsplätze für Besucher eingerichtet werden. Dort wird wie bisher die Einsichtnahme in Verfahrensakten sowie in die amtlichen Register wie auch die Nutzung der konventionellen Sammlungen des Altbestands an Patentdokumenten und der Nichtpatentliteratur möglich sein.

Die Zahl der DEPATIS-Arbeitsstationen für die Durchführung von Patentrecherchen wird am Standort München jedoch nicht zuletzt auch aus Platzgründen ab Januar 2005 auf etwa drei reduziert werden. Im Bereich des TIZ Berlin bleiben die dort vorhandenen DEPATIS-Stationen bis auf weiteres erhalten.

Die Nutzung der Auslegehallen einschließlich der dort angebotenen IT-Arbeitsplätze unterliegt allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website des DPMA im Internet unter http://www.dpma.de/suche/agb.pdf veröffentlicht sind. Für die Nutzung der DEPATIS-Arbeitsstationen findet eine Entgeltregelung Anwendung, die unter http://www.dpma.de/suche/entgelte.pdf verfügbar ist.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

543/5(2)-2.1.1.-Q4,1-Bd. VI 10

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 17.08.2004