Für den Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters ist nach § 3 Abs. 1 der Gebrauchsmusterverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 890) ab 1. August 2004 der nachfolgend abgedruckte Vordruck zu verwenden.
Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/formulare/gbm.html ) abgerufen werden.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3620/5 - 4.3.2. - Bd. I
Anlage:
Vordruck G 6003 "Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters"
Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.
Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 21.07.2004