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Mitteilung Nr. 26/04

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die rückwirkende Änderung der Auslagenhöhe für öffentliche Bekanntmachungen in Geschmacksmusterverfahren ab 2. Juni 2004

Vom 21. Juli 2004

Im Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Neunten Verordnung zur Änderung der DPMA-Verwaltungskostenverordnung vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1610) weise ich darauf hin, dass für die Bekanntmachung von Geschmacksmustern rückwirkend ab 2. Juni 2004 Auslagen in Höhe von EUR 25,-- je Schutzrecht erhoben werden. Bekanntmachungen ohne Abbildungen sind auslagenfrei.

Das aktualisierte Kostenmerkblatt (A 9510) ist über das Internet abrufbar (http://www.dpma.de/formulare/allgemein.html ) .

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

3660 - 4.3.2. - Bd. I / 06


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 21.07.2004