Im Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Neunten Verordnung zur Änderung der DPMA-Verwaltungskostenverordnung vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1610) weise ich darauf hin, dass für die Bekanntmachung von Geschmacksmustern rückwirkend ab 2. Juni 2004 Auslagen in Höhe von EUR 25,-- je Schutzrecht erhoben werden. Bekanntmachungen ohne Abbildungen sind auslagenfrei.
Das aktualisierte Kostenmerkblatt (A 9510) ist über das Internet abrufbar (http://www.dpma.de/formulare/allgemein.html ) .
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3660 - 4.3.2. - Bd. I / 06
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 21.07.2004