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Mitteilung Nr. 25/04

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über den Wegfall der Publikation von PCT-Anmeldungen, für die das nationale Verfahren in Deutschland nicht eingeleitet wurde

Vom 23. Juni 2004

Infolge der zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Änderungen der Ausführungsordnung zum PCT gelten bei PCT-Anmeldungen, die am oder nach dem 1. Januar 2004 eingereicht wurden, grundsätzlich alle Vertragsstaaten als bestimmt. Diejenigen PCT-Anmeldungen, für die nicht das nationale deutsche Verfahren eingeleitet wurde, verlieren 30 Monate nach Anmelde- oder Prioritätstag ihre Wirkung für Deutschland. Bei allen PCT-Anmeldungen, die nicht im Abschnitt 6a) und 6b) des Patentblattes veröffentlicht worden sind, ist daher ab diesem Zeitpunkt die Wirkung für Deutschland weggefallen.

Ein weiterer Hinweis in Abschnitt 6h) des Patentblattes auf diejenigen PCT-Anmeldungen, die wegen ihres Nicht-Eintritts in die nationale Phase ihre Wirkung für Deutschland verloren haben, erfolgt ab dem 1. Juli 2004 nicht mehr.

In Abschnitt 6h) des Patentblattes werden daher ab 1. Juli 2004 bei dem Titel "Zurücknahmen und sonstige Erledigungen" unter der Zwischenüberschrift "Wirkung für DE weggefallen" nur noch Rücknahmen nach beantragter Einleitung der nationalen Phase veröffentlicht.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

544 E 932-2.2.3.


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 23.06.2004