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Mitteilung Nr. 20/04

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Neufassung der Halbleiterschutzverordnung*)

Vom 24. Mai 2004

Die Halbleiterschutzanmeldeverordnung vom 4. November 1987 (BGBl. I S. 2361), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827), wird ab 1. Juni 2004 durch die nachstehend abgedruckte Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes (Halbleiterschutzverordnung - HalblSchV) vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 894) ersetzt.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

In Vertretung

Hammer

3620/5 - 4.3.2. - Bd. I

*)Im Internet abrufbar unter http://www.dpma.de/formulare/topographie.html


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 24.05.2004