Die Halbleiterschutzanmeldeverordnung vom 4. November 1987 (BGBl. I S. 2361), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827), wird ab 1. Juni 2004 durch die nachstehend abgedruckte Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes (Halbleiterschutzverordnung - HalblSchV) vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 894) ersetzt.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
In Vertretung
Hammer
3620/5 - 4.3.2. - Bd. I
*)Im Internet abrufbar unter http://www.dpma.de/formulare/topographie.html
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 24.05.2004