Die Gebrauchsmusteranmeldeverordnung vom 12. November 1986 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3656), wird ab 1. Juni 2004 durch die nachstehend abgedruckte Verordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes (Gebrauchsmusterverordnung - GebrMV) vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 890) ersetzt.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
In Vertretung
Hammer
3620/5 - 4.3.2. - Bd. I
*)Im Internet abrufbar unter http://www.dpma.de/formulare/gbm.html
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 24.05.2004