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Mitteilung Nr. 17/04

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Änderung der Patentverordnung*)

Vom 24. Mai 2004

Im Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Wahrnehmungsverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 897) weise ich darauf hin, dass die bisher in § 18 PatV enthaltene Regelung zu Namens- oder Firmenänderungen nunmehr Eingang in § 27 der DPMAV gefunden und insoweit über die Bestimmung des § 1 PatV weiterhin Geltung hat. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass für die Einreichung von Patentanmeldungen in elektronischer Form ab 1. Juni 2004 § 12 DPMAV maßgebend ist.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

In Vertretung

Hammer

3620/5 - 4.3.2. - Bd. I

*)Im Internet abrufbar unter http://www.dpma.de/formulare/patent.html


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 24.05.2004