Für die Anmeldung zur Eintragung einer Marke ist nach § 2 Abs. 1 der Markenverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872) ab 1. Juni 2004 der vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Vordruck zu verwenden. Der Vordruck wird nachstehend bekannt gemacht.
Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/formulare/marke.html ) abgerufen werden.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
In Vertretung
Hammer
3620/5 - 4.3.2. - Bd. I
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 19.05.2004