Logo des Deutsches Patent- und Markenamt

 

Sie sind hier:  > Homepage  > Service  > Veröffentlichungen  > Mitteilungen der Präsidentin  > Archiv  > Mitteilungen des Präsidenten 2004  > Mitteilung Nr. 15/04

Mitteilung Nr. 15/04

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Neufassung der Markenverordnung*)

Vom 24. Mai 2004

Die Markenverordnung vom 30. November 1994 (BGBl. I S. 3555), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1701), wird ab 1. Juni 2004 durch die nachstehend abgedruckte Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV) vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872) ersetzt.

Als wesentliche Neuerung wird in § 20 Abs. 3 MarkenV bestimmt, dass Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse nach Klassen geordnet in der Reihenfolge der Klasseneinteilung einzureichen sind. Weitere Einzelheiten hierzu enthält die Mitteilung Nr. 9/04 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Einführung der Gruppierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses bei Markenanmeldungen vom 21. April 2004 (BlPMZ 2004, 173).

Ferner ist nach § 43 Abs. 1 MarkenV für den Antrag auf internationale Registrierung einer in das Register eingetragenen Marke nach Artikel 3 des Madrider Markenabkommens beim Deutschen Patent- und Markenamt die Verwendung des vom Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum herausgegebenen Formblatts nunmehr zwingend vorgeschrieben.

Des Weiteren wird noch auf folgende Änderungen hingewiesen:

  • Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 MarkenV ist der Name einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft, die in einem Register eingetragen ist, entsprechend dem Registereintrag anzugeben.
  • Bei der Wiedergabe einer Bildmarke auf Papier ist das formale Erfordernis eines Randabstands von 2,5 cm vom oberen und linken Seitenrand zu beachten (§ 8 Abs. 3 Satz 3 MarkenV).


Die Anlagen 1 bis 3 zu § 19 MarkenV, die inhaltlich der 8. Ausgabe der Klassifikation von Nizza entsprechen, können über das Internet unter
pdf- Datei http://www.dpma.de/bmj/anlage_1.pdf
pdf- Datei http://www.dpma.de/bmj/anlage_2.pdf
pdf- Datei http://www.dpma.de/bmj/anlage_3.pdf
abgerufen werden.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

In Vertretung

Hammer

3620/5 - 4.3.2. - Bd. I

*)Im Internet abrufbar unter http://www.dpma.de/formulare/marke.html


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 24.05.2004