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Mitteilung Nr. 14/04

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Neufassung der Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt*)

Vom 24. Mai 2004

Die Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt vom 5. September 1968 (BGBl. I S. 997) ist mit Wirkung zum 1. Juni 2004 neu gefasst worden.

Durch die Neufassung wurden allgemein gültige Verfahrensregelungen außerhalb des Anmeldeverfahrens, die bisher in den bestehenden Verfahrensverordnungen des Deutschen Patent- und Markenamts enthalten waren, in die Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt übernommen und finden insoweit Anwendung in allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Hierdurch wird eine Vereinheitlichung der Verfahrensabläufe erreicht.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

In Vertretung

Hammer

3620/5 - 4.3.2. - Bd. I

*)Im Internet abrufbar unter http://www.dpma.de/formulare/allgemein.html


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 24.05.2004