Die Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt vom 5. September 1968 (BGBl. I S. 997) ist mit Wirkung zum 1. Juni 2004 neu gefasst worden.
Durch die Neufassung wurden allgemein gültige Verfahrensregelungen außerhalb des Anmeldeverfahrens, die bisher in den bestehenden Verfahrensverordnungen des Deutschen Patent- und Markenamts enthalten waren, in die Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt übernommen und finden insoweit Anwendung in allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Hierdurch wird eine Vereinheitlichung der Verfahrensabläufe erreicht.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
In Vertretung
Hammer
3620/5 - 4.3.2. - Bd. I
*)Im Internet abrufbar unter http://www.dpma.de/formulare/allgemein.html
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 24.05.2004