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Mitteilung Nr. 12/04

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts zur Geschmacksmusterverordnung

Vom 24. Mai 2004

Die Musteranmeldeverordnung vom 8. Januar 1988 (BGBl. I S. 76), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Januar 2002 (BGBl. I S. 37), sowie die Musterregisterverordnung vom 8. Januar 1988 (BGBl. I S. 78), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. Januar 2004 (BGBl. I S. 135), werden ab 1. Juni 2004 durch die nachstehend abgedruckte Verordnung zur Ausführung des Geschmacksmustergesetzes (Geschmacksmusterverordnung - GeschmMV) vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 884) ersetzt.

Die Geschmacksmusterverordnung enthält u.a. Bestimmungen zur Anmeldung von Mustern und Modellen, zur Teilung von Anmeldungen, zur Erstreckung und Aufrechterhaltung des Schutzes sowie zum Verfahren bei Verzicht und Löschung des eingetragenen Geschmacksmusters.

Die mit dem Geschmacksmustergesetz vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) neu eingeführte und für die Zuerkennung des Anmeldetages erforderliche Angabe der Erzeugnisse, in die das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei der es verwendet werden soll, und die Klassifizierung richten sich nach der in der Anlage 1 zur Geschmacksmusterverordnung enthaltenen Einteilung der Klassen und Unterklassen und der in der Anlage 2 zu dieser Verordnung enthaltenen Warenliste. Die Einteilung der Klassen und Unterklassen sowie die Warenliste entsprechen inhaltlich der 8. Ausgabe der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle nach dem Abkommen von Locarno (Locarno-Klassifikation). Die Anlagen 1 und 2 zur Geschmacksmusterverordnung können über das Internet (http:// www.dpma.de/formulare/gsm.html ) abgerufen werden.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

In Vertretung

Hammer

3620/5 - 4.3.2. - Bd. I


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 24.05.2004