Europäische Patentanmeldungen nach Art. II § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen können seit 22. März 2004 in elektronischer Form auch unter Verwendung der vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kostenlos zur Verfügung gestellten PaTrASINT-Software beim DPMA eingereicht werden.
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 19. März 2004 über die elektronische Einreichung von europäischen Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (http://www.european-patent-office.org/news/info/2004_03_19_d.htm ). Im Übrigen finden die technischen Anforderungen an die elektronische Einreichung nationaler Patentanmeldungen beim DPMA entsprechende Anwendung. Insofern verweise ich auf die Mitteilung Nr. 5/03 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Einreichung von Dokumenten in elektronischer Form zur Anmeldung von Patenten 1.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3610/9 - 4.3.2. - Bd. III / 7
1 BlPMZ 2003, 305 ff.
Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.
Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 28.04.2004