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Mitteilung Nr. 07/04

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über den Wegfall des Antragserfordernis für die farbige Bekanntmachung von Abbildungen in Geschmacksmuster- und Schriftzeichenverfahren

Vom 26. Februar 2004

Im Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Zweiten Verordnung zur Änderung der Musterregisterverordnung vom 29. Januar 20041 (BGBl. I S. 135) weise ich auf Änderungen betreffend Bekanntmachungen in Geschmacksmuster- und Schriftzeichenverfahren ab dem 13. Februar 2004 hin.

Gemäß dem neugefassten § 8 Abs. 2 Satz 1 Musterregisterverordnung werden bekannt zu machende Abbildungen seit dem 13. Februar 2004, wie vom Anmelder eingereicht, in schwarzweißer oder farbiger Wiedergabe bekannt gemacht. Das Antragserfordernis für die farbige Bekanntmachung entfällt.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

In Vertretung

Hammer

3660 - 4.3.2. - Bd. I / 7

1 BlPMZ 2004, 83


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 26.02.2004