Im Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Zweiten Verordnung zur Änderung der Musterregisterverordnung vom 29. Januar 20041 (BGBl. I S. 135) weise ich auf Änderungen betreffend Bekanntmachungen in Geschmacksmuster- und Schriftzeichenverfahren ab dem 13. Februar 2004 hin.
Gemäß dem neugefassten § 8 Abs. 2 Satz 1 Musterregisterverordnung werden bekannt zu machende Abbildungen seit dem 13. Februar 2004, wie vom Anmelder eingereicht, in schwarzweißer oder farbiger Wiedergabe bekannt gemacht. Das Antragserfordernis für die farbige Bekanntmachung entfällt.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
In Vertretung
Hammer
3660 - 4.3.2. - Bd. I / 7
1 BlPMZ 2004, 83
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 26.02.2004