Die Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen sind mit Wirkung vom 1. März 2004 neu gefasst worden. Die Richtlinien treten an die Stelle der Richtlinien vom 2. Juni 1995 (Blatt für PMZ 1995, 269 ff.). Auf die bis zum 29. Februar 2004 eingereichten Anmeldungen sind die bisher geltenden Richtlinien anzuwenden.
Die Richtlinien richten sich in erster Linie an die Prüfungsstellen. Die Neufassung der Richtlinien wird zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nachstehend*) abgedruckt.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3620/8 - 4.3.2. - Bd. I/1
*) Im Internet auch als Vordruck P 2796 abrufbar unter
http://www.dpma.de/formulare/p2796.doc oder
http://www.dpma.de/formulare/p2796.pdf
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 29.01.2004