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Mitteilung Nr. 06/04

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Neufassung der Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen

Vom 29. Januar 2004

Die Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen sind mit Wirkung vom 1. März 2004 neu gefasst worden. Die Richtlinien treten an die Stelle der Richtlinien vom 2. Juni 1995 (Blatt für PMZ 1995, 269 ff.). Auf die bis zum 29. Februar 2004 eingereichten Anmeldungen sind die bisher geltenden Richtlinien anzuwenden.

Die Richtlinien richten sich in erster Linie an die Prüfungsstellen. Die Neufassung der Richtlinien wird zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nachstehend*) abgedruckt.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

3620/8 - 4.3.2. - Bd. I/1

*) Im Internet auch als Vordruck P 2796 abrufbar unter
http://www.dpma.de/formulare/p2796.doc oder
pdf- Datei http://www.dpma.de/formulare/p2796.pdf


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 29.01.2004