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Mitteilung Nr. 04/04

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Änderung des die Einteilung der Warenklassen für Geschmacksmuster ergänzenden Verzeichnisses der Unterklassen

Vom 30. Januar 2004

Das die Einteilung der Warenklassen für Geschmacksmuster ergänzende Verzeichnis der Unterklassen nach § 4 Abs. 2 MusterRegV wird an die 8. Auflage der Einteilung der Klassen und Unterklassen nach dem Abkommen von Locarno zur Errichtung einer internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle angepasst. Hieraus ergeben sich die nachstehend aufgeführten Änderungen.

Diese Mitteilung ergeht im Anschluss an die Mitteilungen Nr. 9/88 [1 BlPMZ 1988, 146 ff.] und Nr. 8/91 [2 BlPMZ 1991, 145 ff.].

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

Änderungen des Verzeichnisses der Unterklassen nach § 4 Abs. 2 MusterRegV
Klasse 06  Wohnungsausstattungen 
   
   
06-01  Sitzmöbel 
  Anmerkung:  a)  Einschließlich sämtlicher Sitzmöbel, selbst wenn diese zum Liegen geeignet sind, z. B. Bänke, Sofas, Diwane, Ottomanen, Saunabänke und Kanapees. 
    b)  Einschließlich Fahrzeugsitze. 
06-02  Betten 
  Anmerkung:  a)  Einschließlich Sprungfedermatratzen (Untermatratzen). 
    b)  Ausgenommen Sitzmöbel, die zum Liegen geeignet sind (Kl. 06-01), z.B. Bänke, Sofas, Diwane, Ottomanen, Saunabänke und Kanapees. 
Klasse 07  Haushaltsartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind 
  Anmerkung:  a)  ... 
    b)  Ausgenommen Maschinen und Apparate zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Kl. 31). 
Klasse 08  Werkzeuge und Kleineisenwaren 
08-04  Schraubendreher, gleichartige Werkzeuge und Geräte 
08-10  Fahrrad- und Motorradständer 
Klasse 09  Verpackungen und Behälter für den Transport oder den Warenumschlag 
09-01  Flaschen, Fläschchen, Töpfe, Ballon- und Korbflaschen (Demijohns), Druckbehälter 
  Anmerkung:  a)  ... 
  Anmerkung:  b)  Ausgenommen Kochtöpfe (Kl. 07-01) und Blumentöpfe (Kl. 11-02). 
Klasse 10  Uhren und andere Messinstrumente, Kontroll- und Anzeigegeräte  
10-07  Gehäuse, Zifferblätter, Zeiger oder andere Teile und Zubehör von Mess-, Kontroll- und Signalinstrumenten 
  Anmerkung:    Unter "Gehäuse" sind Uhrenschalen, Gehäuse von Großuhren sowie alle anderen Gehäuse zu verstehen, die einen integrierenden Bestandteil der Instrumente darstellen, deren Mechanismus sie schützen, unter Ausschluss der Etuis (Kl. 03-01 oder, wenn es sich um Verpackung handelt Kl. 09-03). 
Klasse 12  Transport- und Hebevorrichtungen 
  Anmerkung:  a)  ... 
  Anmerkung:  b)  Einschließlich der Bestandteile, Ausrüstungen und des Zubehörs, die für den Betrieb eines Fahrzeuges notwendig sind und nicht in eine andere Klasse eingeordnet werden können; diese werden in die betreffende Fahrzeug-Unterklasse oder in Klasse 12-16 eingeordnet, wenn sie sich auf Fahrzeuge verschiedener Unterklassen beziehen. 
Klasse 14  Apparate zur Aufzeichnung, Übermittlung oder Verarbeitung von Informationen 
14-04  Bildschirmanzeigen und Icons 
Klasse 15  Maschinen, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind 
15-09  Werkzeug , Schleif und Gießereimaschinen 
  Anmerkung:    Ausgenommen erdbewegende Maschinen, Bohrmaschinen und Materialabscheider (Kl. 15-99). 
Klasse 16  Fotografische, kinematografische und optische Artikel 
16-01  Foto- und Filmapparate 
      Die Anmerkung der Ausgabe 7 entfällt. 
Klasse 17  Musikinstrumente 
17-02  Blasinstrumente 
  Anmerkung:    Ausgenommen Orgeln, Harmoniums und Akkordeons (Kl. 17-01). 
Klasse 18  Druckerei und Büromaschinen 
18-03  Druckbuchstaben und -typen 
Klasse 19  Papier- und Büroartikel, Künstler- und Lehrmittelbedarf 
19-02  Büroartikel 
  Anmerkung:  a)  ... 
  Anmerkung:  b)  Gewisse Büroartikel werden in andere Unterklassen oder Klassen eingeordnet, z.B. Büromöbel in Klasse 06, Büromaschinen und -apparate in die Klassen 14-02, 16-03, 18-01, 18-02 oder 18-04, Schreibwaren in Klasse 19-01 oder 19-06 (siehe alphabetische Liste). 
Klasse 24  Medizinische- und Laborausrüstungen 
24-04  Verbands- und Bandagenartikel, Artikel für die ärztliche Behandlung 
  Anmerkung:    Einschließlich saugfähige Verbände. 
Klasse 25  Bauten und Bauelemente 
25-02  Vorgefertigte oder zusammengesetzte Bauteile 
Klasse 29  Vorrichtungen und Ausrüstungen gegen Feuer, zur Unfallverhütung und Rettung 
29-02  Vorrichtungen und Ausrüstungen zur Unfallverhütung und Rettung, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind 
  Anmerkung:  a)  ... 
  Anmerkung:  b)  Ausgenommen Helme (Kl. 02-03), sowie Unfallschutzbekleidung (Kl. 02-02, 02-04 oder 02-06) 

3660 - 4.3.2. - Bd. I / 08


Hinweis:

Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.

Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.


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