Das die Einteilung der Warenklassen für Geschmacksmuster ergänzende Verzeichnis der Unterklassen nach § 4 Abs. 2 MusterRegV wird an die 8. Auflage der Einteilung der Klassen und Unterklassen nach dem Abkommen von Locarno zur Errichtung einer internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle angepasst. Hieraus ergeben sich die nachstehend aufgeführten Änderungen.
Diese Mitteilung ergeht im Anschluss an die Mitteilungen Nr. 9/88 [1 BlPMZ 1988, 146 ff.] und Nr. 8/91 [2 BlPMZ 1991, 145 ff.].
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
| Klasse 06 | Wohnungsausstattungen | ||
| 06-01 | Sitzmöbel | ||
| Anmerkung: | a) | Einschließlich sämtlicher Sitzmöbel, selbst wenn diese zum Liegen geeignet sind, z. B. Bänke, Sofas, Diwane, Ottomanen, Saunabänke und Kanapees. | |
| b) | Einschließlich Fahrzeugsitze. | ||
| 06-02 | Betten | ||
| Anmerkung: | a) | Einschließlich Sprungfedermatratzen (Untermatratzen). | |
| b) | Ausgenommen Sitzmöbel, die zum Liegen geeignet sind (Kl. 06-01), z.B. Bänke, Sofas, Diwane, Ottomanen, Saunabänke und Kanapees. | ||
| Klasse 07 | Haushaltsartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind | ||
| Anmerkung: | a) | ... | |
| b) | Ausgenommen Maschinen und Apparate zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Kl. 31). | ||
| Klasse 08 | Werkzeuge und Kleineisenwaren | ||
| 08-04 | Schraubendreher, gleichartige Werkzeuge und Geräte | ||
| 08-10 | Fahrrad- und Motorradständer | ||
| Klasse 09 | Verpackungen und Behälter für den Transport oder den Warenumschlag | ||
| 09-01 | Flaschen, Fläschchen, Töpfe, Ballon- und Korbflaschen (Demijohns), Druckbehälter | ||
| Anmerkung: | a) | ... | |
| Anmerkung: | b) | Ausgenommen Kochtöpfe (Kl. 07-01) und Blumentöpfe (Kl. 11-02). | |
| Klasse 10 | Uhren und andere Messinstrumente, Kontroll- und Anzeigegeräte | ||
| 10-07 | Gehäuse, Zifferblätter, Zeiger oder andere Teile und Zubehör von Mess-, Kontroll- und Signalinstrumenten | ||
| Anmerkung: | Unter "Gehäuse" sind Uhrenschalen, Gehäuse von Großuhren sowie alle anderen Gehäuse zu verstehen, die einen integrierenden Bestandteil der Instrumente darstellen, deren Mechanismus sie schützen, unter Ausschluss der Etuis (Kl. 03-01 oder, wenn es sich um Verpackung handelt Kl. 09-03). | ||
| Klasse 12 | Transport- und Hebevorrichtungen | ||
| Anmerkung: | a) | ... | |
| Anmerkung: | b) | Einschließlich der Bestandteile, Ausrüstungen und des Zubehörs, die für den Betrieb eines Fahrzeuges notwendig sind und nicht in eine andere Klasse eingeordnet werden können; diese werden in die betreffende Fahrzeug-Unterklasse oder in Klasse 12-16 eingeordnet, wenn sie sich auf Fahrzeuge verschiedener Unterklassen beziehen. | |
| Klasse 14 | Apparate zur Aufzeichnung, Übermittlung oder Verarbeitung von Informationen | ||
| 14-04 | Bildschirmanzeigen und Icons | ||
| Klasse 15 | Maschinen, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind | ||
| 15-09 | Werkzeug , Schleif und Gießereimaschinen | ||
| Anmerkung: | Ausgenommen erdbewegende Maschinen, Bohrmaschinen und Materialabscheider (Kl. 15-99). | ||
| Klasse 16 | Fotografische, kinematografische und optische Artikel | ||
| 16-01 | Foto- und Filmapparate | ||
| Die Anmerkung der Ausgabe 7 entfällt. | |||
| Klasse 17 | Musikinstrumente | ||
| 17-02 | Blasinstrumente | ||
| Anmerkung: | Ausgenommen Orgeln, Harmoniums und Akkordeons (Kl. 17-01). | ||
| Klasse 18 | Druckerei und Büromaschinen | ||
| 18-03 | Druckbuchstaben und -typen | ||
| Klasse 19 | Papier- und Büroartikel, Künstler- und Lehrmittelbedarf | ||
| 19-02 | Büroartikel | ||
| Anmerkung: | a) | ... | |
| Anmerkung: | b) | Gewisse Büroartikel werden in andere Unterklassen oder Klassen eingeordnet, z.B. Büromöbel in Klasse 06, Büromaschinen und -apparate in die Klassen 14-02, 16-03, 18-01, 18-02 oder 18-04, Schreibwaren in Klasse 19-01 oder 19-06 (siehe alphabetische Liste). | |
| Klasse 24 | Medizinische- und Laborausrüstungen | ||
| 24-04 | Verbands- und Bandagenartikel, Artikel für die ärztliche Behandlung | ||
| Anmerkung: | Einschließlich saugfähige Verbände. | ||
| Klasse 25 | Bauten und Bauelemente | ||
| 25-02 | Vorgefertigte oder zusammengesetzte Bauteile | ||
| Klasse 29 | Vorrichtungen und Ausrüstungen gegen Feuer, zur Unfallverhütung und Rettung | ||
| 29-02 | Vorrichtungen und Ausrüstungen zur Unfallverhütung und Rettung, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind | ||
| Anmerkung: | a) | ... | |
| Anmerkung: | b) | Ausgenommen Helme (Kl. 02-03), sowie Unfallschutzbekleidung (Kl. 02-02, 02-04 oder 02-06) | |
3660 - 4.3.2. - Bd. I / 08
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 30.01.2004