Im Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Achten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 18. Dezember 2003[ BlPMZ 2004, 39 ](BGBl. I S. 2751) weise ich auf Änderungen bei der Erhebung von Auslagen für Bekanntmachungen in Geschmacksmuster- und Schriftzeichenverfahren ab 1. Januar 2004 hin.
Für die Bekanntmachung von Abbildungen (Schwarzweiß oder Farbe) werden Auslagen in Höhe von EUR 26,-- je Abbildung erhoben. Die Auslagen für die Textbekanntmachung und die Bekanntmachung von Beschreibungstexten sind entfallen.
Das aktualisierte Kostenmerkblatt (A 9510) ist über das Internet http://www.dpma.de/formulare/allgemein.html abrufbar.
Im Hinblick auf die Änderung ist beabsichtigt, das Antragserfordernis für die farbige Bekanntmachung des § 8 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die Führung des Registers für Geschmacksmuster und typographische Schriftzeichen (MusterRegV) zu streichen.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3660 - 4.3.2. - Bd. I / 06
Die - in den Mitteilungen des Präsidenten - verlinkten Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen deswegen gegebenenfalls nicht den Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Mitteilung maßgeblich waren.
Die in den Mitteilungen angegebenen Linkadressen werden dagegen nicht aktualisiert.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 21.01.2004