Für die ab der 1. Publikationswoche 2004 zu veröffentlichenden Übersetzungen der Patent-ansprüche aus EP-Anmeldungen wird das EPA-Aktenzeichen als Schriftennummer verwendet.
Für die ab der 1. Publikationswoche 2004 zu veröffentlichenden Übersetzungen der Anmeldung über PCT wird der Schriftartencode von T1 nach T5 geändert.
Erforderliche Korrekturen werden zu beiden Schriftarten mit den Schriftartencodes T8 oder T9 veröffentlicht, unabhängig davon, ob eine EP(T1)- oder WO(T5)-Veröffentlichung vorausgegangen ist.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
544 E 912 - 2.2.3.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 07.11.2003