Mitteilung Nr. 10/03
des Präsidenten des Deutschen Patentamt- und Markenamts über die Schutzdauer von Geschmacksmustern
Vom 18. September 2003
Die Laufzeit eingetragener Geschmacksmuster wird sich nach Inkrafttreten des Geschmacksmusterreformgesetzes*1 wie folgt staffeln:
- Da die Geschmacksmusterrichtlinie*2 nur für die bei der Zentralbehörde registrierten Muster gilt, werden die bis 30. Juni 1988 bei den Amtsgerichten eingetragenen Muster nicht erfasst. Ihre Laufzeit von 15 Jahren ist schon seinerzeit mit dem Reformgesetz 1986*3 nicht auf 20 Jahre verlängert worden.
- Die von Auswärtigen ohne Wohnsitz oder Niederlassung im Inland angemeldeten Muster unterfallen auch nicht der Richtlinie, weil das DPMA hier eine Auffangzuständigkeit hatte und nicht als zentrale Registerbehörde fungierte.
- Da die in der DDR angemeldeten industriellen Muster (Urheberscheine und Musterpatente) zentral verwaltet wurden, unterfallen diese der Richtlinie. Deshalb ist die Laufzeit durch eine Änderung des Erstreckungsgesetzes*4 auf 25 Jahre verlängert worden, um wegen der nicht fristgerechten Umsetzung der Richtlinie keinen Rechtsverlust eintreten zu lassen.
- Die seit dem 1. Juli 1988 beim DPMA registrierten Geschmacksmuster können derzeit auf maximal 20 Jahre verlängert werden, also bis 2008. Rechtsverluste können bis zum Inkrafttreten des neuen Geschmacksmusterrechts nicht eintreten. Nach der Novelle kann der Schutz dieser Geschmacksmuster bis zu 25 Jahre aufrechterhalten werden.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade 3660/1 - 4.3.2. - Bd.II/1
*1 Gesetzentwurf s. BT-Drucksache 15/1075 vom 28. Mai 2003 (http://dip.bundestag.de/btd/15/010/1501075.pdf)
*2 Richtlinie 98/71 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (ABl. EG Nr.L 289 S. 28 = Bl. f. PMZ 1999, 24 ff.)
*3 Gesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2501 = Bl. f. PMZ 1987, 46 ff.); BT-Drucks. 10/5346 (Bl. f. PMZ 1987, 51 ff.), 10/6149
4 Artikel 10 Nr. 6 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3656 = Bl. f. PMZ 2002, 14 ff..)
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 18.09.2003