In Zusammenhang mit der nachstehend veröffentlichten Fünften Verordnung zur Änderung der Markenverordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1701) auf die hingewiesen wird, teile ich mit, dass ab 15. Oktober 2003 aufgrund der Änderung des § 11 Abs. 2 und 5 MarkenV ein Sonagramm als Form der grafischen Darstellung einer Hörmarke nicht mehr eingereicht werden kann (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-273/00 Sieckmann gegen Deutsches Patent- und Markenamt, GRUR 2003,145).
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3610/9 - 4.3.2. - Bd. I/16
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 03.09.2003