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Mitteilung Nr. 07/03

des Präsidenten des Deutschen Patent-und Markenamts über die Einreichung von Dokumenten in elektronischer Form in Beschwerdeverfahren in Markensachen

Vom 3. September 2003

1. Einreichung von Beschwerden in Markensachen

Ab 15. Oktober 2003 können Beschwerden in Markensachen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im gewerblichen Rechtsschutz (ERvGewRV) vom 5. August 2003 (BGBl. I S. 1558 ) in elektronischer Form per eMail an die elektronische Dokumentenannahmestelle des DPMA east@dpma-direkt.de eingereicht werden.

Die rechtlichen Voraussetzungen sowie die technischen Rahmenbedingungen (z.B. zur qualifizierten elektronischen Signatur) sind in § 95 a Markengesetz, der ERvGewRV und in § 66 der Markenverordnung vom 30. November 1994 (BGBl. I S. 3555), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1701 ) festgelegt.

Die technischen Details werden auf der Homepage des DPMA unter http://www.dpma.de/infos/projekte/patras/technische_vorraussetzungen.html veröffentlicht.
Dort sind sowohl eine ausführliche Beschreibung zur Durchführung der Einlegung der Beschwerde in Markensachen beim DPMA als auch Angaben zur Form, Struktur und Software zur Erzeugung und Validierung der notwendigen Daten zu finden.

Zur Überprüfung der Vollständigkeit und Korrektheit der einzureichenden Beschwerdedateien stellt das DPMA den Anmeldern das Validierungsprogramm PaTrAS zur Verfügung (http://www.dpma.de/infos/projekte/patras/downloads.html).

2. Formatvorgaben

Die eingereichten Daten müssen folgende Formate aufweisen:
a) Die Datei zur Einlegung der Beschwerde beim Deutschen Patent- und Markenamt ist im XML-Format abzufassen (s. Nummer 5 Buchstabe a der Anlage zu § 2 Abs. 1 ERvGewRV).
Durch die in der Anlage zu dieser Mitteilung aufgeführte DTD (document type definition) wird die Struktur der XML-Datei festgelegt. Dieses Format gilt auch für die Beschwerdebegründung sowie für weitere Eingaben im Beschwerdeverfahren, sofern diese an das Deutsche Patent- und Markenamt übermittelt werden.

a) Für die Einreichung der Beschwerdebegründung oder weiterer Eingaben beim Bundespatentgericht sind nach Nummer 5 Buchstabe b der Anlage zu § 2 Abs. 1 ErvGewRV folgende Formate zugelassen:

aa) Adobe PDF (Portable Document Format) Version 1.0 bis 1.3,

bb) Microsoft Word 97 oder 2000 (Version 8 oder 9),

cc) Microsoft RTF (Rich Text Format) Version 1.0 bis 1.6, ohne Erweiterungen für Microsoft Word 2000,

dd) HTML (Hypertext Markup Language), sofern mit Microsoft Internet Explorer 5.x darstellbar,

ee) XML (Extensible Markup Language), sofern mit Microsoft Internet Explorer 5.x darstellbar, oder

ff) ASCII (American Standard Code for Information Intercharge).

Die komplette Beschwerde kann vor der Übermittlung an die elektronische Dokumentenannahmestelle des Deutschen Patent- und Markenamts in einer Archivdatei im ZIP-Format gemäß den Vorgaben der Nummer 8 der Anlage zu § 2 Abs. 1 ERvGewRV gebündelt werden. Durch Verwendung der vom Deutschen Patent- und Markenamt zur Verfügung gestellten Validierungssoftware PaTrAs können die Formate überprüft und eine Archivdatei im korrekten Format erstellt werden.

1. Lesbarkeit

Im Deutschen Patent- und Markenamt werden die übermittelten elektronischen Dokumente auf Lesbarkeit und Computerviren geprüft. Der Beschwerdeführer wird über die Nichtlesbarkeit der übermittelten Dateien und/oder einen Befall mit Computerviren unverzüglich unterrichtet und auf die festgestellten Mängel in dem/den Dokument(en) hingewiesen.

2. Schutz der Vertraulichkeit

Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist eine Verschlüsselung der Beschwerdedatei möglich. Dabei sind die Vorgaben der Nummer 4 der Anlage zu § 2 Abs. 1 ERvGewRV einzuhalten und es ist der öffentliche Schlüssel des Deutschen Patent- und Markenamts, welcher unter http://www.dpma.de/infos/projekte/patras/downloads.html abrufbar ist, zu verwenden.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

3610/9 - 4.3.2. - Bd. I/16

Anlagen:

Dokumentvorlage (dtd) für "Beschwerde gegen eine Marke"

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 03.09.2003