Für den Antrag auf Erteilung eines Patents, die Benennung des Erfinders und den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats sind nach den §§ 4 Abs. 1, 7 Abs. 1 und 19 Abs. 1 Satz 1 der Patentverordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1702) ab 15. Oktober 2003 die vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke werden nachstehend bekannt gemacht.
Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet www.dpma.de/formulare/patent.html abgerufen werden.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3610/9 - 4.3.2. - Bd. I/16
Anlagen:
Formblatt P 2007 "Antrag auf Erteilung eines Patents"
Formblatt P 2792 "Erfinderbenennung"
Formblatt 2008 "Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel"
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 03.09.2003