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Mitteilung Nr. 06/03

des Präsidenten des Deutschen Patent-und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Patentsachen

Vom 3. September 2003

Für den Antrag auf Erteilung eines Patents, die Benennung des Erfinders und den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats sind nach den §§ 4 Abs. 1, 7 Abs. 1 und 19 Abs. 1 Satz 1 der Patentverordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1702) ab 15. Oktober 2003 die vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke werden nachstehend bekannt gemacht.

Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet www.dpma.de/formulare/patent.html abgerufen werden.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

3610/9 - 4.3.2. - Bd. I/16

Anlagen:

pdf- Datei Formblatt P 2007 "Antrag auf Erteilung eines Patents"
pdf- Datei Formblatt P 2792 "Erfinderbenennung"
pdf- Datei Formblatt 2008 "Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel"

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 03.09.2003