Logo des Deutsches Patent- und Markenamt

 

Sie sind hier:  > Homepage  > Service  > Veröffentlichungen  > Mitteilungen der Präsidentin  > Archiv  > Mitteilungen des Präsidenten 2003  > Mitteilung Nr. 02/03

Mitteilung Nr. 02/03

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Abgabe von maschinenlesbaren Daten

Vom 4. Dezember 2002

Im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei den verschiedenen Schutzrechtsarten erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt maschinenlesbare Rohdaten, die von Interessenten gemäß der nachfolgenden Tabelle bezogen werden können (Frontfile). Auf Anfrage wird Auskunft über lieferbare Altbestandsdaten gegeben.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2002 finden für den Bezug dieser Daten neue Bezugs- und Nutzungsbedingungen Anwendung. Die Entgelte und Nutzungsbedingungen, die in den Mitteilungen des Präsidenten des Deutschen Patentamts Nr. 3/95, Nr. 8/95, Nr. 9/96 und Nr. 6/98 im Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen bekannt gegeben wurden, treten zu diesem Stichtag außer Kraft. Sie finden auch keine Anwendung mehr für künftige Lieferungen von Daten, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden. Für bereits bezogene Daten bestehen ab dem Stichtag neue erweiterte Nutzungsmöglichkeiten. Laufende Lieferverträge werden auf Antrag zum Stichtag umgestellt.

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 10 Haushaltsgesetz 2002 können diese Daten in elektronischer Form zu ermäßigtem Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt wird die Daten mit Wirkung vom 1. Juli 2002 gegen Erstattung der Grenzkosten abgeben.

Künftige Verträge über die Abgabe von maschinenlesbaren Daten des Deutschen Patent- und Markenamts werden auf der Grundlage eines Standardvertrages abgeschlossen. Der Standardvertrag sowie das Bestellformular für die Daten können im Internet unter www.dpma.de unter der Rubrik "Veröffentlichungen" abgerufen werden. Ansprechpartner für den Abschluss von neuen Verträgen und für die Umstellung bestehender Verträge bzw. Vereinbarungen ist das Referat 2.2.3. (Publikation / Datenabgabe).

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird die Daten den Nutzern über einen Webserver zum Download bereitstellen. Die Bereitstellungskosten (Grenzkosten) werden pauschaliert und im Rahmen eines Vertrages in Abhängigkeit der bestellten Datenarten abgerechnet. Für die regelmäßige, d.h. i.d.R. wöchentliche Lieferung neu publizierter Daten wird ein Entgelt (pauschalierte Grenzkosten) in Höhe von 40,00 ? pro Datenart erhoben. Altdatenbestände können je nach Verfügbarkeit ebenfalls zu Grenzkosten erworben werden. Die Daten der Texte der aktuellen deutschen Fassungen der Schutzrechtsklassifikationen sowie das Stich- und Schlagwortverzeichnis zur Internationalen Patentklassifikation werden kostenfrei abgegeben.

Die nachstehenden Daten werden, soweit nicht anders vermerkt, in wöchentlichem Rhythmus jeweils zum Veröffentlichungstag abgegeben.

Patente und Gebrauchsmuster
Datenart  Schriftenart  Datenformat 
Bibliographische Daten  A, C, T1-T4, U  EBCDIC 
Rechtsstandsdaten ("Kleinteile")  A, C, T1, U  EBCDIC 
Volltexte (zeichencodiert)  DATIMTEX 
  DATIMTEX 
  T2 - T4  DATIMTEX 
  (Ansprüche) DATIMTEX 
Faksimiledaten  A, T1  BACON 
  BACON 
  T2 - T4  BACON 
  BACON 
Titelseitenzeichnungen  A, C, U  BACON 
Zusammenfassungen  A, C1  EBCDIC 

Marken
Verfahrensstufe  Datenart  Datenformat 
Angemeldete Marken  Bibliographische Daten  ASCII 
Eingetragene Marken  Bibliographische Daten,Warenverzeichnisse,  ASCII 
  Bilder  TIFF 
Zurückgewiesene und zurückgenommene Marken*1  Bibliographische Daten  ASCII 
Widerspruchs- und Markenverwaltungsverfahren*2 (Teile 2-9 des Markenblatts)  Bibliographische Daten, Warenverzeichnisse,  ASCII 
Bilder  TIFF 
Datenfortschreibungen und Berichtigungen*3  Bibliographische Daten, Warenverzeichnisse  ASCII 

Geschmacksmuster
Verfahrensstufe  Datenart  Datenformat 
Eingetragene Geschmacksmuster  Bibliographische Daten*4,*5  ASCII 
  Bilder*5,*6  JPG, GIF 

Klassifikationen zu Schutzrechten*7
Internationale Patentklassifikation  ASCII, XML 
Stich- und Schlagwortverzeichnis zur Internationalen Patentklassifikation  ASCII, XML 
Nizza-Klassifikation (Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken)  ASCII 
Wiener Bildklassifikation (Internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken)  ASCII bzw. JPG 
Locarno-Klassifikation (Internationale Klassifikation für Gewerbliche Muster und Modelle)  ASCII 

*1 Es wird jeweils der aktuell vorliegende Komplettbestand an Daten angemeldeter Marken geliefert, die bisher nicht eingetragen, zurückgewiesen oder zurückgenommen wurden.
*2 Der Umfang der einzelnen Datensätze entspricht dem der eingetragenen Marken.
*3 Es handelt sich um geringfügige, nicht publikationspflichtige Änderungen an Daten, die sich seit der jeweils vergangenen Publikationswoche ergeben haben, vor allem die Korrektur von Rechtschreibfehlern.
*4 Einschließlich Datenfortschreibungen und Berichtigungen
*5 Vierzehntäglich
*6 Mit zeitlichem Verzug von etwa 1 Woche gegenüber den bibliographischen Daten.
*7 Es wird jeweils die deutsche Fassung in aktueller Ausgabe geliefert.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Jürgen Schade

543/1-2.1.1.-E6,3-VI-20

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 04.12.2002