Das Deutsche Patent- und Markenamt ist in der Zeit vom 23. bis einschließlich 31. Dezember 2002 geschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass an diesen Tagen keine Barzahlungen getätigt werden können. Die fristgerechte Annahme von Geschäftssachen - insbesondere Anmeldungen - ist durch den Nachtbriefkasten sichergestellt.
Die Auslegehallen bleiben geschlossen. Die Auskunftstellen sind nicht besetzt.
Da sich zwischen den Feiertagen erfahrungsgemäß nur sehr wenige Beschäftigte in den Dienstgebäuden aufhalten, für die dennoch Gemeinkosten (Heizung, Elektrizität) aufgewendet werden müssten, erscheint es angesichts der derzeitigen Haushaltslage nicht rentabel, den Dienstbetrieb in diesem Zeitraum aufrechtzuerhalten. Die Schließung dient daher u.a. auch der Einsparung von Energiekosten.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
In Vertretung
Hammer
204 (1) 4.1.1. Bd. I B 54 Nr. 16
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 21.11.2002