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Mitteilung Nr. 08/02

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes über die Einwilligungserklärung (hinsichtlich personenbezogener Daten) für die Nutzer des Schutzrechtsauskunftssystems DPINFO

Vom 20. August 2002

Seit 30. Juli 2002 ist im Auskunftssystem DPINFO eine Einwilligungserklärung veröffentlicht, die die Nutzer auf die Modalitäten der Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten hinweist. Diese Erklärung ist sowohl in der deutschen wie auch in der englischen Version des Systems vorhanden.

Bei Anmeldung an das System ist das Feld ?Einwilligungserklärung? verpflichtend auszuwählen. Bisherige Systemnutzer werden über die DPINFO-Homepage auf die geänderten Hinweise zur Einwilligungserklärung aufmerksam gemacht.

Auf der Seite der "Wichtigen Hinweise zu DPINFO" befindet sich untenstehende Textpassage. Das Wort "Einwilligungserklärung" ist auf den folgenden Text gelinkt.

Einwilligungserklärung:

Der Nutzer willigt hiermit in die Erhebung und Nutzung der im Anmeldeformular vorgesehenen personenbezogenen Daten ein.

Die Erhebung und Nutzung der Daten dient ausschließlich datensicherheitstechnischen Zwecken. Insbesondere werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes

Dr. Schade

1519 E 139.0 - 2.5.2.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 20.08.2002