Die Richtlinien für das Einspruchsverfahren vom 22. März 1982 wurden überarbeitet. Die Richtlinien betreffen die vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anhängigen Einsprüche. Sie gelten nicht für diejenigen Einspruchsverfahren, die gemäß § 147 Abs. 3 PatG vom Bundespatentgericht zu entscheiden sind.
Die Richtlinien werden veröffentlicht, um die Verfahrensbeteiligten über die Amtspraxis im Einspruchsverfahren zu informieren.
Die neue Fassung der Richtlinien ist nachstehend abgedruckt.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3620/14-4.3.2.-Bd.IV 12
Richtlinien für das Einspruchsverfahren
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 26.06.2002