Die Richtlinien über die Umschreibung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen bei Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern und Topographien sind mit Wirkung vom 1. Januar 2002 an die geltenden Gebührensätze angepasst worden.
Außer in den Fällen der Teilübertragung einer angemeldeten oder eingetragenen Marke (§ 27 Abs. 4 MarkenG i.V.m. § 31 MarkenG, § 46 MarkenG) fallen für die Umschreibung ab 1. Januar 2002 keine Gebühren mehr an.
Diese Mitteilung schließt an die Mitteilung 22/96 (Bl. f. PMZ 1996, 426) an.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3610(11) - 4.3.2. - Bd. XI / 7.2
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.11.2001