Am 1. Januar 2002 werden neue Kostenregelungen in Kraft treten (?Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums?).
Mit dem Gesetz werden sämtliche Gebühren und Auslagen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts auf Euro umgestellt. Außerdem soll der Zahlungsverkehr vereinfacht werden.
Das Einzugsermächtigungsverfahren wird als neue Zahlungsart eingeführt. Gebührenmarken und Schecks sind ab Januar 2002 nicht mehr als Zahlungsmittel zugelassen. Nicht verbrauchte Gebührenmarken sollen möglichst bis 30. Juni 2002 an die Zahlstelle des Deutschen Patent- und Markenamts in München gesandt werden; der Wert der Gebührenmarken wird dann erstattet. Einzelheiten zum Erstattungsverfahren werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Ich weise darauf hin, dass bei jeder Zahlung das vollständige Aktenzeichen, der Gebührencode und der Einzahler anzugeben sind. Für die Einzugsermächtigung und auch für den Abbuchungsauftrag sollen nur die amtlichen Vordrucke verwendet werden. Nur so können Zeitverzögerungen bei der Zahlungsabwicklung vermieden werden. Die Höhe der Gebühren und Auslagen und die Gebührencodes können dem nachfolgend veröffentlichten Kostenmerkblatt (A 9510) entnommen werden.
Aktualisierte Merkblätter und Formulare sind auch über das Internet abrufbar (http://www.dpma.de/formulare/formular.html ).
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 05.12.2001