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Warnung

An alle Anmelder und Inhaber von Schutzrechten sowie deren Vertreter

vor irreführenden Anpreisungen und Zahlungsaufforderungen durch Firmen, die angeblich Schutzrechte eintragen und veröffentlichen

Dem Deutschen Patent- und Markenamt ist zum wiederholten Mal bekannt geworden, dass Unternehmen und Einzelpersonen - unter Verwendung amtlicher oder amtlich klingender Bezeichnungen - sich anbieten, die Eintragung von Patenten und sonstigen Schutzrechten in nichtamtlichen Registern oder Veröffentlichungen herbeizuführen. Dafür werden in der Regel hohe Zahlungen verlangt, ohne dass diejenigen, die von dem Angebot Gebrauch machen, eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz für Erfindungen und Marken nur dadurch erlangt werden kann, dass sie beim Deutschen Patent- und Markenamt als Patent, Gebrauchsmuster oder Marke angemeldet und dort gegen Zahlung einer Gebühr eingetragen werden.

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt erneut eindringlich vor den erwähnten irreführenden Machenschaften von Unternehmen und Einzelpersonen. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, dass für die Empfänger einer derartigen Zahlungsaufforderung keinerlei Zahlungsverpflichtung besteht. Das Schreiben für sich allein entfaltet für den Empfänger keinerlei Rechtswirkungen.


1243/1E1 (3) - 4.3.1. - Bd. IX 4

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