Das Deutsche Patent- und Markenamt hat, beginnend mit der vierzigsten Publikationswoche 2001 am 4. Oktober 2001 in den Offenlegungs- und Patentschriften die Absatznummerierung im Text der Beschreibung eingeführt.
Die Einführung ist auf die Beschreibungstexte beschränkt, da die Ansprüche in den Patentdokumenten bereits nummeriert sind.
Die deutschen Patentdokumente werden auf zahlreichen Publikationsmedien veröffentlicht: z. B. Papier, CD-ROM, Online-Datenbanken, INTERNET und DEPATISnet. Dabei steht der Inhalt der Dokumente dem Benutzer in unterschiedlichen Formaten auf Papier und am Bildschirm zur Verfügung:z. B. als amtliche Veröffentlichung zumeist zweispaltig gesetzt, in Papierform bzw. in Facsimileform auf CD-ROM, im MIMOSA-Format, d.h. in einer aus den Mixed-Mode-Daten aufbereiteten Form auf CD-ROM oder als Fließtext aus Online Textdatenbanken.
Für das Auffinden bzw. die Fundstellenangabe von Textstellen in den Patentdokumenten steht dem Benutzer bisher nur ein unzulängliches Hilfsmittel zur Verfügung: die Zeilen-, Spalten- und Seitennummerierung. Sie verliert beim Übergang von einem zum anderen Darstellungsformat desselben Dokuments jeglichen Orientierungswert.
Die Nummerierung der Textabsätze liefert demgegenüber eine einheitliche, für die verschiedenartigen Darstellungsformate durchgängig anwendbare Orientierungshilfe.
Für die Ausführung der Absatznummerierung im Beschreibungstext der herzustellenden amtlichen Veröffentlichungen gelten unter anderem die folgenden Regelungen:
1. Die Nummerierung der Absätze im Text der Beschreibung der Offenlegungs- und Patentschriften wird vom Deutschen Patent- und Markenamt veranlasst.
2. Zur eindeutigen Kenntlichmachung der Absatznummern und um Verwechslungsmöglichkeiten mit dem Beschreibungstext auszuschließen, werden die Absatznummern in eckige Klammern gesetzt und fett gedruckt.
3. Die Nummern werden vierstellig mit arabischen Zahlen geführt. Führende Nullen werden angezeigt.
4. Die Nummern werden jeweils in der ersten Textzeile eines neuen Absatzes am linken Textrand gesetzt. Der eigentliche Beschreibungstext beginnt nach rechts eingerückt.
5. Die bisherige Zeilen- und Spaltennummerierung wird unverändert beibehalten.
Beispiel:
[0001] Die Erfindung betrifft eine Dichtungsvorrichtung zum Abdichten von Betonierfugen.
[0002] Es ist aus "Abdichtung von Bauwerksfugen mit 5
Fugenbändern", TIS 11/84 bekannt, zum Abdichten von Betonierfugen, die sich zwischen zwei aneinanderliegenden Stoßflächen zweier Betonierabschnitte bilden, Blechstreifen zu verwenden.
[0003] Unter Betonierfugen werden Fugen verstanden, die 10
durch das getrennte Gießen direkt auf Stoß aneinanderliegender Betonierabschnitte eines Bauteils mit einer durchgehenden Bewehrung entstehen.
[0004] Im Gegensatz hierzu weisen Arbeitsfugen wie Dehn- oder Ausgleichsfugen einen größeren Abstand und 15
keine durchgehende Bewehrung auf und sollen Relativbewegungen der Bauteile zueinander ermöglichen.
Die in dem Beispiel aufgeführte Zeilennummerierung wird wie bisher in kleinerer Schriftgröße gedruckt, so dass eine Verwechslung mit den Absatznummern ausgeschlossen ist.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
544 E 91 - 2.2.3.ches Patent- und Markenamt. (20071004094228)
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 31.10.2001