Der DIHK stellt ab dem 1. Oktober 2001 für die von ihm koordinierten Verkerhsbefragungen durch die Industrie- und Handelskammern innerhalb der gewerblichen Wirtschaft als Ersatz der entstehenden Kosten (insbes. Porto und Personalkosten) eine Auslagenpauschale in Höhre von DM 5.900,-- (EUR 3000,--) inkl. MwSt. in Rechnung.
Die Kosten der Befragung, die dem dem Anmelder obliegenden Nachweis der Durchsetzung der Marke in den beteiligten Verkehrskreisen gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG dient, sind von dem Markenanmelder zu tragen. Die Auslagenpauschale wird vom Deutschen Patent- und Markenamt als Kostenvorschuss erhoben.
Der DIHK wird erst nach Zahlungseingang beim DPMA mit der Durchführung der Verkehrsbefragungen beauftragt.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Schade
3650/11 - 3.1.-Bd. II/33
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 29.08.2001