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Mitteilung Nr. 07/01

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Erhebung einer Auslagenpauschale für die Durchführung von Verkehrsbefragungen durch Vermittlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) im Rahmen von Verkehrsdurchsetzungsverfahren nach § 8 Abs. 3 Markengesetz

Vom 29. August 2001

Der DIHK stellt ab dem 1. Oktober 2001 für die von ihm koordinierten Verkerhsbefragungen durch die Industrie- und Handelskammern innerhalb der gewerblichen Wirtschaft als Ersatz der entstehenden Kosten (insbes. Porto und Personalkosten) eine Auslagenpauschale in Höhre von DM 5.900,-- (EUR 3000,--) inkl. MwSt. in Rechnung.

Die Kosten der Befragung, die dem dem Anmelder obliegenden Nachweis der Durchsetzung der Marke in den beteiligten Verkehrskreisen gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG dient, sind von dem Markenanmelder zu tragen. Die Auslagenpauschale wird vom Deutschen Patent- und Markenamt als Kostenvorschuss erhoben.

Der DIHK wird erst nach Zahlungseingang beim DPMA mit der Durchführung der Verkehrsbefragungen beauftragt.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

3650/11 - 3.1.-Bd. II/33

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 29.08.2001