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Mitteilung Nr. 06/01

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Durchführung von Recherchen zur Ermittlung des Standes der Technik

Vom 6. August. 2001

Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag hat das Deutsche Patent- und Markenamt die bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Erfindung in Betracht zu ziehenden öffentlichen Druckschriften auf Antrag zu ermitteln. Dazu sind umfassende und zeitgerechte Recherchen durchzuführen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dabei alle zur Verfügung stehenden Mittel rationell genutzt werden. In zunehmendem Maße liegen aber neuerdings Veröffentlichungen zu naturwissenschaftlichen und technischen Sachverhalten nur noch als Dokumente im Internet vor und erscheinen nicht mehr in gedruckter Form. Dies betrifft beispielsweise auf dem Gebiet der Biotechnologie insbesondere Veröffentlichungen zu vollständigen Genomsequenzen, deren Informationsgehalt sich dem Betrachter nur durch computergestützte Analyseprogramme erschließen läßt, die in schnell und einfach handhabbarer Form gleichfalls nur über das Internet zugänglich sind.

Um eine umfassende und auch wirtschaftlich noch vertretbare Recherche durchführen zu können, ist es daher zunehmend erforderlich, sich auch externer Datenbanken im Internet zu bedienen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass Begriffe oder Sequenzen, die ohne Bezug zu einem Anmelder unter Verwendung von Suchmaschinen in externen Datenbanken, insbesondere im Internet, recherchiert werden, dadurch Dritten zugänglich sind.

Anmeldern, die vermeiden wollen, dass in Anmeldungen enthaltene Begriffe oder Sequenzen möglicherweise bereits vor der Offenlegung Dritten bekannt werden, wird daher empfohlen, erst nach der Offenlegung ihrer Anmeldung einen Antrag auf Recherche oder Prüfung der Anmeldung zu stellen.

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts

Dr. Schade

3620/6 E 10 - H 1

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 06.08.2001