Das Deutsche Patent- und Markenamt ist bestrebt, Verzögerungen bei der Bearbeitung von Abbuchungsaufträgen ebenso wie versehentliche Doppelabbuchungen weitestgehend zu reduzieren.
Anmelder von Schutzrechten und sonstige Gebührenschuldner können dazu einen Beitrag leisten, indem sie als Abbuchungsermächtigung ausschließlich den amtlichen Vordruck V 1244 verwenden und diesen den Sachanträgen bzw. Formularsätzen beifügen.
Der Vordruck ist bei den Auskunftsstellen des Deutschen Patent- und Markenamtes wie auch über das Internet erhältlich.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Landfermann
522 - 4.2.1. Bd. IX
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 01.03.2001